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BGH, 11.09.1956 - 5 StR 232/56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 29.04.1954 - 4 StR 837/53
Auszug aus BGH, 11.09.1956 - 5 StR 232/56
Wer aber ein Mietauto besteigt, um den Fahrer im Verlauf der Fahrt zu überfallen und zu berauben, macht sich bereits mit dem Beginn der Fahrt eines vollendeten Verbrechens nach § 316 a StGB schuldig, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (vgl BGHSt 6, 82 [84]).